Es gelten folgende Vergaberegeln für Zuschüsse:
1. Voraussetzung für eine Förderung durch uns ist ein ausgefüllter Projektantrag (siehe Vorlage), der ggf. mit weiteren Anlagen zu ergänzen ist.
2. Projekte werden nur anteilig (maximal 50%) bezuschusst. Der von uns bewilligte Zuschuss liegt in der Regel bei maximal 1000 EUR.
3. Projektanträge müssen vor der Umsetzung des Projektes eingereicht werden.
Nachträglich gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.
4. Projektzuschüsse müssen bis spätestens zum Ende des nächsten Haushaltsjahres durch einen Verwendungsnachweis nachgewiesen werden, ansonsten verfällt die Zusage.
4. Auszahlungen erfolgen nur gegen einen Verwendungsnachweis.
5. Auszahlungen können nur an als gemeinnützig anerkannte Ortsvereine geleistet werden, damit die Landesvereinigung ihre eigene Gemeinnützigkeit nicht gefährdet.
6. Nach Umsetzung des Projektes ist uns ein kurzer Artikel (Pressebericht o.ä.) mit Foto zu übersenden, damit wir auf unserer Internetseite über die Förderung berichten können.
- Vorlage für einen Projektantrag der THW-Landesvereinigung Schleswig-Holstein e.V. (ausfüllbare PDF-Datei)